GSB 7.1 Standardlösung

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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Persönliche Schutzausrüstung im weiteren Sinne ist jede Art von Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von Personen benutzt oder getragen zu werden, um sich vor einer Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit zu schützen.

Im Kontext von EKOS wird Schutzkleidung im engeren Sinne als PSA bezeichnet, die den Tragenden eine Risikominimierung bezüglich der Exposition gegenüber Krankheitserregern der Risikogruppe 4 bietet.

In Sonderisolierstationen werden in der Regel Gebläseschutzanzüge als PSA eingesetzt. Die notwendigen Maßnahmen zum Eigenschutz bei der Versorgung von HCID-Patienten außerhalb von Sonderisolierstationen werden maßgeblich im ABAS-Beschluss 610 beschrieben.

Beschluss ABAS 610

Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind.

ABAS Beschluss 610 (verweist auf: Beschluss ABAS 610)